Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Eräkeskus-Arrangement interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

1.Vertragsabschluss

1.1
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Eräkeskus ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Eräkeskus wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.

1.2
Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Basisangebot: Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Eräkeskus vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1
Preis: Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Internet-Angebot (www.eräkeskus.com) oder der speziell auf Ihre Wünsche ausgearbeiteten Offerte. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich alle Preise pro Person in Euro.

2.2
Zahlung: Der gesamte Reisepreis muss spätestens 7 Tage vor Antritt des Arrangements bei Eräkeskus eintreffen. Davon abweichende Zahlungskonditionen sind nur nach Absprache möglich.  Trifft Ihre Zahlung nicht fristgerecht ein, so kann Eräkeskus die gebuchten Leistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2 geltend machen. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

2.3
Kurzfristige Buchung: Buchen Sie Ihre Reise weniger als 7 Tage vor Abreise, benötigen wir eine Bestätigung der Banküberweisung bei Ankunft bzw. Barzahlung bei Ankunft. 

2.4
Preiserhöhung: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von uns veröffentlichten Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls Eräkeskus die angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Eräkeskus wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten. Sie können aber stattdessen auch eine andere, von Eräkeskus vorgeschlagene, Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück.

Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

 

3.Rücktrittsbedingungen und Änderungen

3.1
Mitteilung an Eräkeskus: Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation.

3.2

Annullierungskosten: Soweit bei der Programmausschreibung keine speziellen Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, werden Ihnen nachfolgende Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet

  •  60 – 31 Tage 10%
  •  30 – 16 Tage 50%
  •  15 - 2 Tage 80%
  •  1 Tag und Fernbleiben ohne Abmeldung („no-show") 100%

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Eräkeskus. Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.3
Annullierungskostenversicherung: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines/einer Versicherten, einer sehr nahestehenden Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte) sowie bei bedeutender Beschädigung des Eigentums werden die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Annullierungskosten für die gebuchten Leistungen (Ziff. 3.2.) vergütet. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.

Ihre Buchung bei Eräkeskus beinhaltet keinerlei Versicherungen!

3.4
Ersatzperson: Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Eräkeskus bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa, Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.2).

 

4. Haftung

4.1
Allgemein
Eräkeskus vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft.

4.2
Haftungsbeschränkung: Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Eräkeskus. Insoweit haftet Eräkeskus nur in Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.

4.3
Haftungsausschlüsse: Eräkeskus haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

     
  •  auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  • auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beteiligt ist
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Eräkeskus oder ein kooperierender Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
  • schlechte Wetterverhältnisse. Insbesondere gelten schlechte oder ungenügende Schnee-Verhältnisse, welche eine Durchführung der normalen Tour-Abläufe nicht erlauben, nicht als Reise-Rücktrittsgrund! In diesen Fällen versuchen wir, alternative Streckenführungen oder Übernachtungshütten zu finden, oder bieten Alternativ-Programme an. In diesem Fall erhalten Sie die Differenz zwischen Schlittenhunde-Aktivitäten und angebotenen Alternativ-Programmen rückerstattet.

4.4
Personenschäden: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Eräkeskus die Haftung nur, sofern diese Schäden von Eräkeskus oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und nationalen Gesetze (siehe Ziff. 4.2).

4.5
Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Eräkeskus entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).

Der Gast haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der ihm für die jeweilige Tour überlassenen Ausrüstungsgegenstände. Bei einem etwaigen Schaden beziehungsweise Verlust an der übernommenen Ausrüstung, der aus unsachgemäßem Gebrauch der

Ausrüstung durch den Tourengast resultiert, haftet der Gast vollumfänglich für die Reparatur-Kosten bzw. Anschaffung von Ersatz-Ausrüstung. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die sich eindeutig auf Materialfehler oder auf normale Abnutzung zurückführen lassen. Diese Ausnahmen stehen im Ermessen von Eräkeskus.

4.6
Versicherung: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Privat-Haftpflicht, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw.

 

5.Beanstandungen

5.1
Mängel der Reise: Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich Eräkeskus bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

5.2
Anmeldung von Forderungen: Ihre Beanstandungen müssen Sie bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.

6.Programmänderungen

6.1
Eräkeskus behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Eräkeskus nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.

6.2
Minderwert der Reise: Muss Eräkeskus eine von Ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Eräkeskus eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.

7.Nichtdurchführung einer Reise

7.1
Eräkeskus ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet.

7.2
Mindestteilnehmerzahl: Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die in der Eräkeskus-Veröffentlichung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn von uns abgesagt werden. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.3
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können Eräkeskus zwingen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch als möglich zu orientieren. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8.Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 
Für BürgerInnen der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein und des EU-Raumes gelten momentan folgende Pass- und Visabestimmungen für die Einreise nach Finnland: gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte. Keine Impfvorschriften. 

Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen. 

8.2
Verantwortung für Einhaltung: Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Eräkeskus macht Sie darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.

9.Verantwortlicher Reiseveranstalter

Nurmijärven Luonto- ja Eräkeskus Oy 

Eräkeskus Wilderness Lodge & Huskyfarm
Alakylä 15
FIN-81970 Jongunjoki

Tel         00358 40 865 46 68
E-Mail       kontakt(at)eraekeskus.com

10.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eräkeskus ist finnisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Joensuu/Finnland. 

Stand Mai 2011

Es lässt sich nicht abstreiten: der Frühling steht auch bei uns vor dem Gartentor. Noch nicht vor der Türe, aber doch schon fühlbar und sichtbar. Dank…

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